IGeL

Individuelle Therapieleistungen – Therapie nach Maß

 IGeL ist die Abkürzung für: Individuelle Gesundheitsleistungen

 

Im Rahmen der Gesundheitsreform sind gerade Ausgaben für Therapien von staatlicher Seite stark beschränkt worden. Mit sogenannten Budget und Richtgrößen werden Höchstgrenzen festgelegt. Wenn mehr Therapie verordnet wird, als im z.B. Budget vorgesehen, wird dem verordneten Arzt das Honorar gekürzt. Der Arzt soll nur noch dann Therapie verordnen, wenn die sogenannte „medizinische Notwendigkeit“ dafür gegeben ist.

Es gibt häufig Fälle, in denen die medizinische Notwendigkeit für eine Therapiefortführung nicht zwingend vorliegt, auch wenn es aus ärztliche und therapeutische Sicht sinnvoll wäre, die Therapie fortzusetzen. Der Arzt wird hier durch den Gesetzgeber gezwungen, aus Kostengründen auf eine Fortsetzung der Verordnung von therapeutischen Maßnahmen zu verzichten. Damit sie trotzdem Ihre begonnene Therapie weiter fortführen können bzw. auf rund andere Beschwerden eine neue Behandlung beginnen können, besteht die Möglichkeit sich auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse auf eigenen Wunsch in unserer Praxis behandeln zu lassen.

Wenn sie aufgrund der aktuellen Gesetzgebung keine Therapieverordnung mehr erhalten, Sie aber weiterhin therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen wollen, sprechen Sie uns bitte an. Wir erläutern Ihnen gern, welche Möglichkeiten für sie bestehen, die von Ihnen gewünschten Therapien fortzusetzen.

Nehmen sie eine solche therapeutische Leistung in Anspruch, werden wir sie vorher über die Vergütung informieren. Eine Erstattung durch, oder direkte Abrechnung solcher Leistungen mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich.

 

Wenn sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns einfach an.
Wir beraten sie gern!

Ihr Praxisteam